Zeugnisse der 1. Klassen
In allen Bundesländern gehen die Schüler automatisch vom 1. ins 2. Schuljahr über. Keine Versetzung!.
Da dies damit keinen Verwaltungsakt darstellt, werden die Zeugnisse nur gestempelt und nicht gesiegelt.
In allen Bundesländern gehen die Schüler automatisch vom 1. ins 2. Schuljahr über. Keine Versetzung!.
Da dies damit keinen Verwaltungsakt darstellt, werden die Zeugnisse nur gestempelt und nicht gesiegelt.